Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

FocalEdge Studio

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen FocalEdge Studio (nachfolgend „FocalEdge“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“), unabhängig davon, ob es sich um Unternehmer (§ 14 BGB) oder Verbraucher (§ 13 BGB) handelt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.

1.2 Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, FocalEdge stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3 Individuelle, schriftlich getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 FocalEdge erbringt digitale, visuelle und präsentationsbezogene Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen:

  • 3D-Modellierung und räumliche Visualisierung

  • Architekturvisualisierung (Innen- und Außenraum)

  • Renderings (konzeptionell, atmosphärisch, fotorealistisch, Clay)

  • Bildbearbeitung und Post-Production

  • Diagramme, Infografiken und architektonische Grafiken

  • Layout- und Präsentationsgestaltung (Boards, PDFs, Portfolios)

  • Datenaufbereitung für Visualisierung und Präsentation

  • Projektbezogene visuelle Unterstützung

  • Vorbereitung digitaler Modelle für den 3D-Druck

  • Optional: Herstellung physischer Modelle mittels 3D-Druck

2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweils vereinbarten Angebot oder einer schriftlichen Projektbeschreibung.

2.3 FocalEdge schuldet die Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht jedoch einen bestimmten gestalterischen, wirtschaftlichen oder subjektiven Erfolg.

3. Klare Abgrenzung zu Architektur- und Ingenieurleistungen

3.1 FocalEdge erbringt keine Leistungen im Sinne der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

3.2 Insbesondere erbringt FocalEdge keine:

  • Architektur- oder Ingenieurleistungen

  • Entwurfs-, Genehmigungs- oder Ausführungsplanung

  • statischen, bauphysikalischen oder technischen Berechnungen

  • Prüfungen der Genehmigungsfähigkeit

  • normativen oder rechtlichen Prüfungen

  • Planungsunterlagen zur unmittelbaren Bau- oder Ausführungstätigkeit

3.3 Sämtliche Modelle, Visualisierungen, Zeichnungen und Darstellungen dienen ausschließlich der visuellen Darstellung, Präsentation und Kommunikation.

3.4 Maßstäblichkeit – sofern vereinbart – erfolgt ausschließlich zu Darstellungszwecken und begründet keinerlei technische, konstruktive oder rechtliche Verbindlichkeit.

4. Vertragsschluss

4.1 Angebote von FocalEdge sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

4.2 Ein Vertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche Annahme des Angebots durch den Kunden oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von FocalEdge zustande.

4.3 Der Projektbeginn erfolgt erst nach wirksamem Zustandekommen des Vertrages.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, FocalEdge alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Maße, Pläne und Vorgaben vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

5.2 FocalEdge prüft die vom Kunden bereitgestellten Inhalte dahingehend, ob diese grundsätzlich für die vereinbarte visuelle Leistung verarbeitet werden können.
Eine darüberhinausgehende Prüfung – insbesondere auf technische, konstruktive, rechtliche, normative oder genehmigungsrechtliche Richtigkeit – schuldet FocalEdge nicht.

5.3 Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, führen zu einer entsprechenden Anpassung vereinbarter Termine.

6. Korrekturen, Änderungen und Zusatzleistungen

6.1 Der vereinbarte Preis umfasst ausschließlich die im Angebot definierten Leistungen sowie die dort ausdrücklich genannten Korrekturschleifen.

6.2 Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen oder auf nachträglichen Änderungen der Kundenvorgaben beruhen, können nach Ermessen von FocalEdge entweder
a) als Erweiterung des bestehenden Auftrags oder
b) als neuer, gesondert zu beauftragender Auftrag
angeboten werden.

7. Lieferung, Abnahme und Abnahmefiktion

7.1 Die Lieferung erfolgt ausschließlich in den im Angebot vereinbarten Endformaten (z. B. JPG, PNG, PDF, MP4).
Ein Anspruch auf Herausgabe von Roh-, Produktions- oder Projektdateien (z. B. 3D-Modelle, Szenendateien, Layer-Strukturen, PSD-Dateien) besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich gegen gesonderte Vergütung vereinbart wurde.

7.2 Der Kunde hat die gelieferten Leistungen innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt zu prüfen.
FocalEdge weist den Kunden bei Lieferung ausdrücklich auf diese Abnahmefrist hin.

7.3 Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Beanstandung, gelten die Leistungen als abgenommen.

7.4 Bei berechtigten Mängeln steht FocalEdge das Recht zur Nachbesserung zu. Weitere Rechte bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

8. Nutzungsrechte, Urheberschaft und Credits

8.1 Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde ein zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränktes Nutzungsrecht an den finalen Arbeitsergebnissen, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Weitergabe.

8.2 Der Kunde ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse uneingeschränkt für eigene Zwecke zu verwenden.

8.3 FocalEdge bleibt Urheberin der erstellten Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes.

8.4 Der Kunde verpflichtet sich, FocalEdge bei öffentlicher Verwendung der Arbeitsergebnisse branchenüblich und angemessen als beteiligtes Studio zu benennen (z. B. „Visualisierung: FocalEdge Studio“).
Auf eine Urheberbenennung kann nur durch vorherige schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.

9. Datenarchivierung

9.1 FocalEdge ist nicht verpflichtet, Projekt- oder Produktionsdaten über den Projektabschluss hinaus zu archivieren.

9.2 Eine weitergehende Archivierung kann auf Wunsch des Kunden gegen gesonderte Vergütung schriftlich vereinbart werden.

9.3 Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Sicherung der gelieferten Enddaten.

10. 3D-Druck – besondere Bestimmungen

10.1 Der 3D-Druck stellt eine optionale Zusatzleistung dar und dient ausschließlich der modellhaften, visuellen Darstellung.

10.2 Gedruckte Modelle sind keine funktionalen Bauteile und nicht für technische, statische oder produktive Zwecke bestimmt.

10.3 Es bestehen produktionstypische Toleranzen, insbesondere hinsichtlich Maßhaltigkeit, Oberfläche, Farbe und Material.

10.4 Farb- und Materialabweichungen zwischen digitalen Darstellungen und physischen Modellen stellen keinen Mangel dar.

10.5 Der Versand erfolgt auf Risiko des Kunden. Transportschäden sind unverzüglich anzuzeigen.

11. Vergütung, Mahngebühren und Forderungsmanagement

11.1 Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

11.2 Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.

11.3 FocalEdge ist berechtigt, Abschlagszahlungen oder Vorkasse zu verlangen.

11.4 Bei Zahlungsverzug ist FocalEdge berechtigt,

  • Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,00 € je Mahnung zu erheben,

  • weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.

11.5 Eine Verzinsung offener Forderungen erfolgt nicht.

11.6 FocalEdge ist berechtigt, zur Einziehung offener Forderungen ein Rechtsanwalts- oder Inkassounternehmen zu beauftragen.
Die hierdurch entstehenden Kosten hat der Kunde zu tragen, soweit diese gesetzlich zulässig sind.

12. Haftung

12.1 FocalEdge haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

12.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet FocalEdge nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

12.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

12.4 Die Haftung ist – soweit rechtlich zulässig – auf den Auftragswert begrenzt.

12.5 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen uneingeschränkt.

13. Vorzeitige Beendigung / Kündigung

13.1 Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.

13.2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • eine Partei trotz Fristsetzung wesentliche Vertragspflichten verletzt,

  • die Zusammenarbeit objektiv nicht mehr zumutbar ist,

  • die Leistungserbringung dauerhaft unmöglich wird.

13.3 Im Falle einer Kündigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen angemessen zu vergüten.
Die Vergütung bemisst sich nach dem Wert der bis zur Kündigung tatsächlich erbrachten und noch nicht vergüteten Leistungen.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.2 Ist der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand der Sitz von FocalEdge. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand 04. Februar 2026